Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist nach eigener Prüfung weitgehend mit WCAG 2.1 Stufe AA vereinbar. „Weitgehend“ heißt: die unten genannten Einschränkungen bestehen fort. Die Prüfung war eine Selbstbewertung, keine externe Begutachtung.
Angewandter Standard
Geprüft gegen WCAG 2.1 Stufe AA sowie die Zielgrößen-Anforderung aus WCAG 2.2. Automatisiert mit axe-core über alle zehn öffentlichen Seiten sowie mit einer eigenen Kontrastmessung über sämtliche Seiten einschließlich des internen Bereichs, jeweils in beiden Farbschemata (hell und dunkel), ergänzt um eine Prüfung der Tastaturbedienung von Hand. Die Plattform wird privatwirtschaftlich betrieben und ist keine öffentliche Stelle; das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0 gelten für sie deshalb nicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nimmt Dienstleistungen von Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG von seinen Pflichten aus, worunter dieser Betrieb fällt. Diese Erklärung wird daher freiwillig veröffentlicht — geprüft wurde gegen dieselben Anforderungen.
Bekannte Einschränkungen
Die Karte ist eine Grafik. Sie lässt sich mit den Pfeiltasten verschieben, mit Plus und Minus zoomen und mit Pos1 zurücksetzen, gibt ihren Inhalt für Screenreader aber nicht selbst wieder — dafür steht die Sichtungsliste daneben, die dieselben Daten als bedienbare Einträge enthält. Wer die Karte visuell nicht nutzen kann, verliert die räumliche Übersicht, nicht die Information. Das 3D-Modell auf der Startseite ist reine Dekoration und für Hilfsmittel ausgeblendet. Hochgeladene Fotos anderer Melder tragen keine Bildbeschreibung, da sie von Dritten stammen.
Barrieren melden
Wenn Ihnen eine Barriere auffällt oder Sie einen Inhalt in anderer Form benötigen, schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder an kontakt@drohnenmeldezentrale.de. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG steht nur gegenüber öffentlichen Stellen offen und kommt hier deshalb nicht in Betracht. Solange die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift, ist auch keine Durchsetzungsstelle zuständig; fiele das Angebot unter das BFSG, wäre es die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in Magdeburg. Der wirksame Weg bleibt deshalb der direkte: eine Nachricht an die oben genannte Adresse.
Erstellung dieser Erklärung
Erstellt am 22. August 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung, zuletzt überarbeitet am 26. August 2026. Bei der Prüfung wurden zu geringe Textkontraste an siebzehn Stellen, zu kleine Bedienelemente im Werbekarussell, ein unlesbarer Name der Sichtungseinträge sowie die fehlende Tastaturbedienung der Karte gefunden und behoben. Mit Einführung der hellen Darstellung wurden beide Farbschemata erneut vollständig auf Textkontraste vermessen; die helle Palette wurde dabei auf mindestens 7:1 für Fließtext angehoben, und die Grenzwerte werden seither durch automatisierte Tests gehalten. Die Erklärung ist bei jeder wesentlichen Änderung der Website zu überprüfen.